Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)
Für alle Verträge und Lieferungen von Videobaker gelten die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen. Sie sind Bestandteil des Vertrages. Durch die Annahme des Angebots werden sie anerkannt.
(Stand 2.4.2025)
1.) Der Gegenstand des Vertrages:
Produktion von Filmen bzw. Videos, komplett oder in Teilen auf Mini-DV werden entsprechend der detaillierten Beschreibung im Vertrag auf DVD, CD oder in Internetformaten geliefert. Die Leistung beinhaltet das Konzept, das Script und das Drehbuch, die Aufzeichnung, den Schnitt gegebenenfalls mit Effekten sowie die Vertonung und sonstige Nachbearbeitung.
Bei Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen verpflichtet sich Videobaker die größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Falls Erfüllungsgehilfen wie Assistenten, Kameraleute, Cutter oder andere Dienstleister von Videobaker beauftragt werden, so verpflichtet sich Videobaker, diese mit der größtmöglichen Sorgfalt auszusuchen.
2.) Die Produktion
Als Grundlage für die Produktion dient die im Vertrag näher dargelegte Leistungsbeschreibung (z. B. Konzept, Script, Drehplan oder Drehbuch) Über die ursprünglich vereinbarte Leistungsbeschreibung hinausgehende Arbeiten sind mit Videobaker abzustimmen.
3.) Kosten / Zahlungsbedingungen
Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleibt ein Video Eigentum von Videobaker. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zahlbar zu den vorgegebenen Fälligkeiten. Videobaker berechnet bei einer Überschreitung von mehr als 15 Tagen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
Beim Dreh ist der Kunde nur dann berechtigt, Änderungen am Konzept vorzunehmen, falls dadurch keine Mehrkosten bzw. kein Mehraufwand entsteht. Änderungen, die Mehraufwand und/oder Mehrkosten verursachen, sind spätestens einen Tag vor dem Dreh mit Videobaker abzustimmen. Entstehen durch nicht abgestimmte Änderungen beim Dreh Mehrkosten, so werden diese nach der jeweils gültigen Preisliste* abgerechnet.
Wird aus vom Kunden zu vertretenden Gründen ( wie zum Beispiel durch das Fehlen von vereinbarten O-Tongebern u. ä. oder mangelnder Ressourcen) die für die Produktion eines Videos vorgesehene Zeit wesentlich überschritten und/oder der Aufwand erhöht, ist Videobaker berechtigt, das Honorar entsprechend der jeweils gültigen aktuellen Preisliste* zu erhöhen.
Die Lieferung erfolgt in der vereinbarten Form z. B. auf CD oder als internetfähige Datei. Bei Mehrkosten für nachträglich gewünschte zusätzliche Medienausgabe oder Änderungen der Medienform werden die Mehrkosten gemäß der jeweils gültigen Preisliste* in Rechnung gestellt.
Werden die gemäß Ziffer 5 benötigten Rechte und Lizenzen vom Kunden nicht rechtzeitig bzw. nicht zur Verfügung gestellt, ist der Kunde verpflichtet, den Videobaker entstandenen Aufwand zu ersetzen.
4.) Die Urheberrechte
Wurde nichts anderes schriftlich vereinbart, bleiben die Urheberrechte an der Videoproduktion für sämtliche Medien und alle Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsmöglichkeiten bei Videobaker. Der Kunde erwirbt sämtliche Nutzungsrechte am Material für den internen Gebrauch. Möchte der Kunde eigene Vervielfältigungen durchführen, so bedarf dies der schriftlichen Zustimmung durch Videobaker. Im Abspann jedes Videos, auf der CD- bzw. DVD-Hülle steht ein Hinweis zum Copyright und zum Produzenten. Die Original-Mini-DV-Kassetten mit dem Rohmaterial bleiben im Besitz von Videobaker.
Videobaker übernimmt bei Auftragsarbeiten keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen. Der Kunde ist verpflichtet, Veröffentlichungsgenehmigungen einzuholen sowie Nutzungsrechte auch über das Urheberrecht hinaus zu erwerben. Der Kunde ist verpflichtet, die sich aus einer Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge zu wahren.
5.) Musikrechte sowie Lizenzrechte
Der Kunde verpflichtet sich, die notwendigen Lizenzrechte Dritter z. B. an Musik, Bildern, Texten und Grafiken jeder Art einzuholen.
Für die Verwertungsgebühren an den Rechten Dritter, zum Beispiel Gema oder VG Wort kommt der Kunde auf. Der Kunde stellt bis einen Tag vor Schnittbeginn die genauen Angaben zu Autor, Komponist, Titel und rechteverwaltendem Verlag Videobaker zur Verfügung.
Da der Kunde selbst für die Einholung der Rechte Dritter Sorge trägt, stellt er Videobaker im Falle nichteingeholter Lizenzen von allen Schadensersatzansprüchen der Rechte- und Lizenzinhaber frei.
6.) Der Ablauf der Produktion
Gegenüber festen oder freien Mitarbeitern von Videobaker hat der Kunde keinerlei Weisungsbefugnis. Weisungsvorschläge an feste oder freie Mitarbeiter haben immer über Videobaker zu erfolgen. Bei Änderungswünschen, die nach Auffassung von Videobaker die Produktion des Videos gefährden, behält sich Videobaker das Recht vor, diese abzulehnen, dazu gehören insbesondere Änderungen, die vom Gesetzgeber unerlaubt sind und solche, die Mitwirkende in irgendeiner Hinsicht gefährden.
7.) Der Schnitt und die Vertonung
Bei fachspezifischen Details, die nur dem Kunden bekannt sind, verpflichtet sich dieser, bei Fragen hinsichtlich des Sprechertextes und / oder der Inserts und / oder beim Schnitt von O-Tönen nötigenfalls persönlich anwesend zu sein. Mehraufwand und daraus resultierende Kosten, die aus Abwesenheit des Kunden bei Schnitt und Vertonung entstehen, werden laut jeweils gültiger Preisliste* dem Kunden berechnet. (s. Ziffer 9)
8.) Die Auslieferung des fertigen Videos
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung zu dem Termin, der im Vertrag genannt wird mit einer Karenzzeit von bis zu fünf Arbeitstagen. Bei höherer Gewalt (wie z. B. Wetter, Erdbeben, Unfall etc.) oder durch Verzögerungen, die vom Kunden verantwortet werden sowie durch Einwirkung Dritter (wie zum Beispiel Diebstahl, Streik, böswillige Beschädigung), verschiebt sich der Abgabetermin um die zusätzlich angefallenen Arbeitstage zur Beseitigung der Verhinderung der Liefermöglichkeit.
Wird auf Wunsch des Kunden Originalmaterial versandt, so erfolgt der Versand auf Gefahr und Kosten des Kunden. Mit dem Zeitpunkt der Übergabe an die mit dem Transport beauftragte Person geht die Haftung auf den Kunden über.
9.) Mitwirkungspflichten des Kunden
Das im Konzept genannte und mit dem Kunden vereinbarte Ziel wird vom Kunden mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützt. Falls der Kunde bei den Dreharbeiten nicht selbst vor Ort sein kann, benennt er schriftlich einen für den Dreh mitsamt Vorbereitungen zuständigen und verantwortlichen Mitarbeiter. Dieser Mitarbeiter wurde von ihm autorisiert, rechtswirksame Erklärungen in folgenden Fällen abzugeben: z. B. Änderungen oder Erweiterungen des Videos, der Drehtermine und daraus eventuell entstehender zusätzlicher Kosten. Der Kunde oder sein autorisierter Mitarbeiter verpflichtet sich zur Bereitstellung aller Leistungen und sämtlicher erforderlicher fachspezifischer Informationen, die er im Zusammenhang mit den Dreharbeiten, dem Schnitt und der Vertonung übernommen hat. Der Kunde ist verpflichtet, das fertige Video vor Veröffentlichung abzunehmen.
10.) Die Speicherung des Videos
Für eventuelle Änderungen wird das Video 30 Tage lang ab Rechnungsdatum kostenfrei vorgehalten. Danach werden die Mini-DV-Kassetten mit dem Rohmaterial (s. vorne) noch für ein Jahr von Videobaker kostenfrei aufbewahrt. Wird eine Herausgabe der Kassetten vereinbart, bleiben die Urheberrechte daran bei Videobaker, eine Weitergabe an Dritte zur Weiterbearbeitung bedarf zuvor einer schriftlichen Zustimmung durch Videobaker.
11.) Die Gewährleistung
Für die Durchführung von Dreharbeiten, Schnitt und Vertonung haftet Videobaker mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollte bei Mängeln die Aufzeichnung nicht wiederholt werden können, wird entweder die im Vertrag beschriebene Leistung gekürzt, das Honorar gemindert oder der Auftrag storniert. Misslungene Aufzeichnungen wegen äußerer Bedingungen (wie zum Beispiel ungenügendes Licht oder schlechtes Wetter), sind - sofern nicht anders vertraglich vereinbart - Risiko des Kunden. Dazu gehören auch Schlechtwetter sowie Staus, die länger als eine halbe Stunde dauern, Flugstornierungen, Bahnverzögerungen oder -stornierungen, sie fallen unter höhere Gewalt.
Fehler oder Unstimmigkeiten in der Produktion müssen vom Kunden Videobaker unverzüglich mitgeteilt werden. Der Kunde trägt die etwa hieraus resultierenden Mehrkosten. Die Mehrkosten werden nach der jeweils gültigen Preisliste* abgerechnet.
12.) Die Mängelanzeigen
Spätestens bis drei Wochen nach Übergabe des Werkes an den Kunden müssen etwaige Reklamationen bei Videobaker schriftlich eingegangen sein. Bei späteren Reklamationen gilt das Werk in Bezug auf offene Mängel als vertragsgemäß und mängelfrei.
13.) Die Stornierung
Bei Stornierung des Vertrags durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, kommt der Kunde für sämtliche angefallenen Kosten bis zum Posteingang der Stornierung auf. Ohne Nachweis eines Schadens kann Videobaker bis zu 75 Prozent des Auftragswerts bis zehn Tage vor Drehbeginn, danach bis Drehbeginn 90 Prozent als Stornierungskosten einfordern. Sollte die Undurchführbarkeit des Auftrags aus vom Kunden zu vertretenden Gründen erfolgen, zum Beispiel seine Abwesenheit am vereinbarten Drehtermin wird die volle Honorarsumme fällig. Auch für vertraglich vereinbarte Leistungen, bei denen Videobaker Dreh oder Schnitt bereits begonnen hat, die dann aber aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht fertig produziert wurden, steht Videobaker das volle Honorar zu. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
14.) Die Rechte für Eigenwerbung
Der Kunde erteilt Videobaker das Recht, für Eigenwerbung das Video im Internet zu zeigen oder auf CD oder DVD zu bringen.
15.) Der Gerichtsstand
Nicht nur bei Lieferungen im Inland, sondern auch bei Lieferungen ins Ausland gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn.
Nebenabreden zu den hier genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform zu ihrer Wirksamkeit.
16.) Die Salvatorische Klausel
Bei Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Kunde und Auftragnehmer verpflichten sich, etwaige ungültige Bestimmungen durch sinnentsprechende wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommen.
Beatrix Melzer, Elfstr. 24, D-53177 Bonn, Tel.: +49 228 932 99 212
USt.-IDNR: DE 182644829